Kernaussage: Europäische Prediction Markets befinden sich in einer Übergangsphase. Die MiCA-Verordnung der EU schafft erstmals einen einheitlichen Regulierungsrahmen, doch bislang hat kein etablierter Anbieter eine vollständige EU-Lizenz erworben. Österreich, Deutschland und die Schweiz handhaben die Regulierung unterschiedlich.
Wer in Europa an Prediction Markets partizipieren möchte, trifft auf ein zersplittertes Regelwerk. Dieser Überblick dokumentiert die gegenwärtige Rechtslage in den zentralen europäischen Regionen — aktualisiert Mai 2026.
EU-Ebene: MiCA-Verordnung
Die Markets in Crypto-Assets (MiCA) Verordnung gilt seit Dezember 2024 in vollem Umfang. Sie erstreckt sich auf Prediction Markets, die auf Krypto-Token basieren:
- Betreiber müssen sich als Crypto-Asset Service Provider (CASP) zertifizieren lassen
- Schutzmaßnahmen für Anleger, Anti-Geldwäsche-Bestimmungen und Kapitalausstattungsvorgaben sind erforderlich
- Die zuständigen Behörden auf Landesebene (BaFin in Deutschland, FMA in Österreich) übernehmen die Aufsicht
Gegenwärtig verfügt kein führender Prediction-Market-Betreiber über eine abgeschlossene MiCA-Genehmigung. Allerdings sind mehrere Genehmigungsverfahren in Frankreich und Deutschland anhängig.
Deutschland
Deutschland präsentiert sich als besonders vielschichtig, da zwei unterschiedliche Regulierungssysteme relevant werden können:
- Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) — sollten Prediction Markets als Glücksspielprodukt klassifiziert werden, ist eine deutsche Glücksspiellizenz notwendig. Kein internationaler Prediction-Market-Dienst verfügt über diese Erlaubnis
- Finanzaufsichtsrecht (BaFin) — falls die Märkte als Finanzprodukte gelten, greifen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und die BaFin-Genehmigungspflicht
Für eine ausführliche Betrachtung der deutschen Gegebenheiten empfehlen wir unseren Artikel Polymarket in Deutschland.
Österreich
Österreich orientiert sich grundsätzlich am europäischen Regelwerk. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat Prediction Markets bislang nicht ausdrücklich einer Aufsichtskategorie zugeordnet. Das österreichische Glücksspielgesetz (GSpG) könnte jedoch Anwendung finden, falls Prediction Markets der Glücksspieltätigkeit zugerechnet werden.
Schweiz
Die Schweiz gehört nicht zur EU und unterliegt daher nicht der MiCA-Verordnung. Die FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) hat ein innovationsfreundliches Regelwerk für dezentrale Finanzdienstleistungen etabliert, das Prediction Markets möglicherweise als neue Finanzdienstleistungsform anerkennen könnte. Das Schweizer Geldspielgesetz (BGS) aus 2019 unterwirft Online-Glücksspiel strikten Vorgaben, gewährt aber Ausnahmen für bestimmte Finanzprodukte.
Ländervergleich
| Land | Status | Regulierer | Steuerpflicht |
| Deutschland | Grauzone | BaFin / GlüStV | Ja (§ 22/23 EStG) |
| Österreich | Grauzone | FMA / GSpG | Ja (KESt 27,5%) |
| Schweiz | Tendenziell erlaubt | FINMA / ESBK | Kantonal verschieden |
| Frankreich | Eingeschränkt | ANJ / AMF | Ja (flat tax 30%) |
| Niederlande | Grauzone | KSA / AFM | Ja (Box 3) |
Ausblick
Die europäische Regulierungslandschaft wird sich in den nächsten Jahren weiter präzisieren. Für Nutzer gilt: Transaktionen nachvollziehbar dokumentieren, einen Steuerexperten hinzuziehen und ausschließlich auf genehmigten Plattformen tätig werden. Weitere Informationen zur Besteuerung in Deutschland finden Sie in unserem Steuer-Ratgeber.